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   OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23   

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https://dejure.org/2023,25481
OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23 (https://dejure.org/2023,25481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2023 - 3 Ws 302/23 (https://dejure.org/2023,25481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2023 - 3 Ws 302/23 (https://dejure.org/2023,25481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung; Unterschrift; Ersetzung der Unterschrift

  • rechtsportal.de

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung; Unterschrift; Ersetzung der Unterschrift

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Zwingende Unterzeichnung eines Beschlusses? Was ergibt sich aus den Umständen?

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Beschlüsse muss das Gericht nicht unterschreiben

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 187
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15

    Form und Frist der Entscheidung nach § 67e StGB; Fristüberschreitung als

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18

    Beschwerde gegen eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • KG, 22.07.2014 - 2 Ws 265/14

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nach mündlicher Anhörung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • OLG Brandenburg, 16.01.2023 - 1 Ws 153/22

    Anforderungen an die Absetzung der Entscheidung über die Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Hingegen ist es bei Beschlüssen nicht erforderlich, dass sie überhaupt unterzeichnet sind, denn die Regelung des § 275 Abs. 2 StPO gilt nur für Urteile und ist auf Beschlüsse nicht anwendbar (BGH, Urt. v. 14.02.1985 - 4 StR 731/84 - juris).
  • OLG Nürnberg, 21.09.2018 - 1 Ws 173/18

    Nutzung von Computern

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Ist ein Beschluss (gar) nicht (oder nicht von allen zur Entscheidung berufenen Richtern) unterschrieben, so muss sich aber zumindest aus den Umständen zweifelsfrei ergeben, dass die Entscheidung auf der Willensbildung der zur Entscheidung berufenen Richter beruht (OLG Düsseldorf NJW 1970, 1937; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.11.1998 - 1 Ws 454-547/98 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.12.1977 - 2 Ws 239/77 - juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.09.2018 - 1 Ws 173/18 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1970 - 2 Ws (OWi) 519/69

    Anfechtung; Fahrverbot; Beschwerdegericht; Entscheidungsdarlegungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Ist ein Beschluss (gar) nicht (oder nicht von allen zur Entscheidung berufenen Richtern) unterschrieben, so muss sich aber zumindest aus den Umständen zweifelsfrei ergeben, dass die Entscheidung auf der Willensbildung der zur Entscheidung berufenen Richter beruht (OLG Düsseldorf NJW 1970, 1937; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.11.1998 - 1 Ws 454-547/98 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.12.1977 - 2 Ws 239/77 - juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.09.2018 - 1 Ws 173/18 - juris).
  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung ist für eine wirksame Beschlussfassung die gesetzmäßige Besetzung des Spruchkörpers erforderlich (RGSt 43, 217, 218).
  • OLG Hamm, 27.12.1977 - 2 Ws 239/77
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
    Ist ein Beschluss (gar) nicht (oder nicht von allen zur Entscheidung berufenen Richtern) unterschrieben, so muss sich aber zumindest aus den Umständen zweifelsfrei ergeben, dass die Entscheidung auf der Willensbildung der zur Entscheidung berufenen Richter beruht (OLG Düsseldorf NJW 1970, 1937; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.11.1998 - 1 Ws 454-547/98 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.12.1977 - 2 Ws 239/77 - juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.09.2018 - 1 Ws 173/18 - juris).
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